KindergartenassistentIn - Voraussetzungen

In Österreich gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die KindergertassenassistentIn. Auch die Berufsbezeichnung unterscheidet sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. Das kann schon einmal recht verwirrend sein. Diese Seite soll dir dabei helfen einen Überblick zu gewinnen.
Kindergartenassistentin Gesetze

In Österreich gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die KindergertassenassistentIn. Auch die Berufsbezeichnung unterscheidet sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. Das kann schon einmal recht verwirrend sein. Diese Seite soll dir dabei helfen einen Überblick zu gewinnen.

Gesetze

Das Kinderbetreuungsrecht ist in Österreich bundesländerspezifisch geregelt und es gibt teilweise recht große gesetzliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Nachfolgend findest du eine Auflistung der geltenden Gesetze mit einem entsprechenden Link zum Gesetzestext im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes).

Gesetze

Das Kinderbetreuungsrecht ist in Österreich bundesländerspezifisch geregelt und es gibt teilweise recht große gesetzliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Nachfolgend findest du eine Auflistung der geltenden Gesetze mit einem entsprechenden Link zum Gesetzestext im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes).
Bundesland
Gesetz
Link
Burgenland
Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Kärnten
Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Niederösterreich
NÖ Kindergartengesetz
Oberösterreich
Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Salzburg
Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Steiermark
Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Tirol
Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Vorarlberg
Kindergartengesetz
Wien
Wiener Kindergartengesetz
Da Gesetzestexte vor allem für Laien nicht immer ganz so einfach zu verstehen sind, werden wir uns die wichtigsten Unterschiede betreffend der KindergartenassistentIn nachfolgenden ansehen.

KindergartenassistentIn, KindergartenhelferIn, KinderbetreuerIn?

Nicht nur die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen sind in den Bundesländern unterschiedlich - Auch die Berufsbezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland.
Bundesland
Berufsbezeichnung
Burgenland
KindergartenhelferIn
Kärnten
KindergartenassistentIn
Niederösterreich
KinderbetreuerIn
Oberösterreich
KindergartenhelferIn
Salzburg
Pädagogische Zusatzkraft
Steiermark
KinderbetreuerIn
Tirol
KindergartenassistentIn
Vorarlberg
KindergartenassistentIn
Wien
KindergartenassistentIn

Ausbildung - Wie wird man KindergartenassistentIn

Die Anforderungen um als KindergartenassistentIn in einem Kindergarten arbeiten zu dürfen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländer sehr stark. Schauen wir uns die gesetzlichen Vorraussetzungen einmal im Detail an:

Burgenland

Im Burgenland regelt die Burgenländische Helferinnen- und Helferausbildungs-Verordnung die Ausbildungserfordernisse der KindergartenhelferIn. Vorgesehen sind mindestens 140 Stunden Theorie und 60 Stunden Praktikum

Für den Theorie Teil der Ausbildung sind folgende Unterrichtsfächer vorgeschrieben:

  • Pädagogik
  • Entwicklungspsychologie
  • Kommunikation und Konfliktregelung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Erste Hilfe - Kindernotfälle
  • Gesundheit und Ernährung

Kärnten

In Kärnten braucht man die Ausbildung zur KleinkinderzieherIn ums als KindergartenassistentIn zu arbeiten. Diese Ausbildung umfasst mindestens 270 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 160 Stunden Praktikum. Entsprechende Inhalte für den theoretischen Teil der Ausbildung sind grob aufgelistet:

  • Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
  • Aspekte der Kindheit aus anthropologischer, pädagogischer, psychologischer und soziologischer Perspektive
  • Didaktik und Methodik der Erziehungsarbeit
  • Konzepte der Frühpädagogik
  • Spezifische Handlungsfelder in Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
  • Kooperations- und Kommunikationsformen zwischen Kindern, Eltern und dem pädagogischen Personal
  • Selbsterfahrung und Reflexion

Niederösterreich

In Niederösterreich gibt es, wie im Burgenland, eine eigene Verordnung für die Ausbildung zur KinderbetreuerIn - Die Verordnung über die Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern sieht eine Ausbildung mit mindestens 80 Unterrichtseinheiten Theorie und 36 Stunden Praktikum vor. Der theoretische Teil der Ausbildung soll folgende Unterrichtsgegenstände enhalten

  • Grundzüge der Pädagogik der frühen Kindheit
  • Grundzüge der Entwicklungspsychologie
  • Einführung in die methodischsystematische Bildungsarbeit
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Rechtliche Grundlagen
  • Erste Hilfe
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen
  • Grundzüge der Gesundheits- und Ernährungslehre
  • Reflexion des Erzieherverhaltens

Oberösterreich

In Oberösterreich ist die Ausbildung zur KindergartenassistentIn nicht genau geregelt. Es ist lediglich eine "facheinschlägige Grundausbildung im Ausmaß von 60 Stunden" vorgeschrieben.

Salzburg

In Salzburg gibt es keine genauen Ausbildungserfordernisse. Es wird lediglich eine Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik oder die Grundausbildung für Tageseltern gefordert. Umfang und Inhalt der erwähnten Schulung sind nicht angegeben.

Steiermark

In der Steiermark braucht man eine Ausbildung als Kinderbetreuerin und Tagesmutter (die Ausbildung ist dieselbe). Diese Ausbildung ist in der Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung geregelt. Darin werden unter anderem folgende Ausbildungsbereiche gefordert:

  • Persönlichkeitsbildung und Kommunikation
  • Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre
  • Praktische Arbeit mit Kindern in den einzelnen Bildungsbereichen
  • Spezielle Didaktik der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
  • Spezielle organisatorische und rechtliche Fragen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Insgesamt 315 Stunden Theorie und 160 Stunden Praktikum.

Tirol

In Tirol regelt die Verordnung über den Qualifizierungslehrgang für Assistenzkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen die Anstellungserfordernisse. Dieser Qualifizierungslehrgang besteht aus 305 Unterrichseinheiten ( = UE ) Theorie (235 UE Kernthemen + 20 UE Zusatzmodul Früherziehung oder Horterziehung + 30 UE Selbststudium + 16 UE Praxisreflexion) und 200 Stunden Praktikum.

Vorarlberg

In Vorarlberg gibt es keine Ausbildungserfordernisse um als Kindergartenassistentin arbeiten zu dürfen.

Wien

Auch in Wien gibt es keine gesetzlichen Ausbildungserfordernisse um als Kindergartenassistentin arbeiten zu dürfen.
Wie du sehen kannst gibt es teilweise sehr große gesetzliche Unterschiede was die benötigte Ausbildung betrifft - Von über 300 Stunden bis gar keine. Dennoch macht es natürlich auch in den Bundesländern, in denen es keine gesetzliche Vorschrift für eine Ausbildung gibt, dennoch sehr Wohl Sinn eine zu absolvieren. Erstens um die eigenen Anstellungschancen zu erhöhen und zweitens ist die Betreuung von Kindern keinesfalls etwas was man auf die leichte Schulter nehmen sollte - Eine entsprechende Ausbildung, welche einen auf diese Herausforderungen vorbereitet ist daher ratsam und sinnvoll.
Auch wenn es in Wien keine gesetzlichen Vorgaben gibt die eine KindergartenassistentIn dazu verpflichten eine Ausbildung zu absolvieren, sind wir dennoch zweifelsfrei der Meinung, dass diese sinnvoll ist. Wir bieten daher in Wien eine 210 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung zur KindergartenassistentIn an.
Auch wenn wir einen hohen Wert auf Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen legen übernehmen wir keine Gewähr für diese.