KindergartenassistentIn - Voraussetzungen

In Österreich gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die KindergertassenassistentIn. Auch die Berufsbezeichnung unterscheidet sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. Das kann schon einmal recht verwirrend sein. Diese Seite soll dir dabei helfen einen Überblick zu gewinnen.
Gesetze
Das Kinderbetreuungsrecht ist in Österreich bundesländerspezifisch geregelt und es gibt teilweise recht große gesetzliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Nachfolgend findest du eine Auflistung der geltenden Gesetze mit einem entsprechenden Link zum Gesetzestext im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes).Gesetze
Bundesland | Gesetz | Link |
---|---|---|
Burgenland | Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz | |
Kärnten | Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz | |
Niederösterreich | NÖ Kindergartengesetz | |
Oberösterreich | Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz | |
Salzburg | Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz | |
Steiermark | Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz | |
Tirol | Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz | |
Vorarlberg | Kindergartengesetz | |
Wien | Wiener Kindergartengesetz |
KindergartenassistentIn, KindergartenhelferIn, KinderbetreuerIn?
Bundesland | Berufsbezeichnung |
---|---|
Burgenland | KindergartenhelferIn |
Kärnten | KindergartenassistentIn |
Niederösterreich | KinderbetreuerIn |
Oberösterreich | KindergartenhelferIn |
Salzburg | Pädagogische Zusatzkraft |
Steiermark | KinderbetreuerIn |
Tirol | KindergartenassistentIn |
Vorarlberg | KindergartenassistentIn |
Wien | KindergartenassistentIn |
Ausbildung - Wie wird man KindergartenassistentIn
Burgenland
Im Burgenland regelt die Burgenländische Helferinnen- und Helferausbildungs-Verordnung die Ausbildungserfordernisse der KindergartenhelferIn. Vorgesehen sind mindestens 140 Stunden Theorie und 60 Stunden Praktikum.
Für den Theorie Teil der Ausbildung sind folgende Unterrichtsfächer vorgeschrieben:
- Pädagogik
- Entwicklungspsychologie
- Kommunikation und Konfliktregelung
- Rechtliche Grundlagen
- Erste Hilfe - Kindernotfälle
- Gesundheit und Ernährung
Kärnten
In Kärnten braucht man die Ausbildung zur KleinkinderzieherIn ums als KindergartenassistentIn zu arbeiten. Diese Ausbildung umfasst mindestens 270 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 160 Stunden Praktikum. Entsprechende Inhalte für den theoretischen Teil der Ausbildung sind grob aufgelistet:
- Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
- Aspekte der Kindheit aus anthropologischer, pädagogischer, psychologischer und soziologischer Perspektive
- Didaktik und Methodik der Erziehungsarbeit
- Konzepte der Frühpädagogik
- Spezifische Handlungsfelder in Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
- Kooperations- und Kommunikationsformen zwischen Kindern, Eltern und dem pädagogischen Personal
- Selbsterfahrung und Reflexion
Niederösterreich
In Niederösterreich gibt es, wie im Burgenland, eine eigene Verordnung für die Ausbildung zur KinderbetreuerIn - Die Verordnung über die Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern sieht eine Ausbildung mit mindestens 80 Unterrichtseinheiten Theorie und 36 Stunden Praktikum vor. Der theoretische Teil der Ausbildung soll folgende Unterrichtsgegenstände enhalten
- Grundzüge der Pädagogik der frühen Kindheit
- Grundzüge der Entwicklungspsychologie
- Einführung in die methodischsystematische Bildungsarbeit
- Kommunikation und Teamarbeit
- Rechtliche Grundlagen
- Erste Hilfe
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen
- Grundzüge der Gesundheits- und Ernährungslehre
- Reflexion des Erzieherverhaltens
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
- Persönlichkeitsbildung und Kommunikation
- Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre
- Praktische Arbeit mit Kindern in den einzelnen Bildungsbereichen
- Spezielle Didaktik der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
- Spezielle organisatorische und rechtliche Fragen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen